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Freizeit- und Gesundheitssport

Infos zur Mitgliedschaft

 

 

Aufnahme von neuen Vereinen

Vereine, die die satzungsgemäßen Anforderungen nach § 3 Abs. 3 der WTB-Satzung vom 06.11.2016 erfüllen, können Mitglied im Westfälischen Turnerbund e.V. (WTB) werden. Der Verein wird bei Aufnahme gleichzeitig Mitglied im zuständigen Turngau (gestufte Mitgliedschaft).

Den schriftliche Aufnahmeantrag könnt Ihr direkt an den

Westfälischen Turnerbund
Geschäftsstelle
Zum Schloss Oberwerries
59073 Hamm

richten. 

Dem Aufnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Vereinssatzung
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Gültiger Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes
  • ggf. Jugendordnung (wenn vorhanden)

Die Aufnahme wird dem Verein durch die WTB-Geschäftsstelle in Abstimmung mit dem zuständigen Turngau schriftlich bestätigt. Im Falle einer Ablehnung steht dem Antragsteller das Recht zu, den Rechtsausschuss des WTB anzurufen.

 

Download-Datei
Aufnahmeantrag
Download-Datei
Beitrittsordnung WTB

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Siegerland Turngau kann jährlich zum 31.12. formlos gekündigt werden. Eure Kündigung richtet bitte an .

Bitte beachtet, dass mit der Kündigung im Siegerland Turngau auch das Ausscheiden aus dem Westfälischen- und Deutschen Turnerbund verbunden ist und bestehenden Rahmenverträge für Versicherungen, GEMA, etc. dann nicht mehr für Eure Mitglieder nutzbar sind. Eure Kündigung wird von uns an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.