Im Siegerland Turngau stehen nicht nur sportliche Leistungen im Vordergrund, sondern auch das ehrenamtliche Engagement, die langjährige Treue und besondere Verdienste rund um das Turnen. Unsere Ehrungen sind ein Ausdruck der Wertschätzung für diejenigen, die sich mit Herzblut für den Sport und die Gemeinschaft einsetzen. Ob aktive Sportlerinnen und Sportler, verdiente Vereinsmitglieder, Übungsleiter oder Helfer - wir möchten all jene ehren, die mit ihrem Einsatz und ihrer Leidenschaft das Vereinsleben im Siegerland Turngau bereichern.
In unserer Ehrenordnung findet ihr auch Informationen über die Ehrungsmöglichkeiten auf Verbandsebene. Grundsätzlich gilt für alle Ehrungen, dass zwischen den jeweiligen Ehrungen mindestens 5 Jahre liegen sollen. Auf den Seiten des WTB findest du ausführliche Informationen sowie notwendige Formulare zur Beantragung.
Eure Ansprechpartnerin für Fragen rund um das Thema Ehrungen ist
Tanja Kretzer
E-Mail anzeigen
Sie wird an Personen verliehen
Eine Verleihung der Ehrenplakette kann nur einmal erfolgen. Die Verleihung wird in der Regel von dem Bezirksvorsitzenden bzw. von einem Mitglied des Gauvorstandes vorgenommen.
Ihr möchtet eine Person für eine Ehrung mit der Gauehrenplakete vorschlagen?
Dann nutz gerne unser Antragsformular und sende es an E-Mail anzeigen.
Wir melden uns dann im Anschluss und besprechen mit euch die organisatorischen Dinge zur Überreichung.
Sie wird an Vereine und Institutionen verliehen
Die Entscheidung zur Verleihung trifft der Gauvorstand auf Einladung/Antrag des Vereins. Die Verleihung wird von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes vorgenommen.
Euer Verein feiert bald sein Vereinsjubiäum und Ihr möchtet einen Vorschlag für eine Ehrung machen?
Dann meldet euch gerne in der Geschäftsstelle (E-Mail anzeigen), damit wir alles weitere mit euch besprechen können.
Sie wird als höchste Auszeichnung an Mitglieder des Siegerland-Turngaues verliehen, die sich in überragende Weise um das Deutsche Turnen in Bezirk oder Turngau verdient gemacht haben oder in besonderen Fällen, z. B. durch außergewöhnliche Förderungen. Die Verleihung erfolgt auf Vorschlag des Gauvorstandes durch Beschluss des Gauturntages. Sie wird von dem Gauvorsitzenden vorgenommen.
Die Voraussetzung zur Gauehrenmitgliedschaft gilt auch sinngemäß für die Ernennung zum Gauehrenvorsitzenden und Gauehrenoberturnwart. Ein vom Gauturntag ernannter Gauehrenvorsitzender und ein Gauehrenoberturnwart sind berechtigt, an Vorstandssitzungen in beratender Funktion teilzunehmen.
Ihr möchtet einen Vorschlag für eine Ehrung machen?
Dann meldet euch gerne in der Geschäftsstelle (gE-Mail anzeigen), damit wir alles weitere mit euch besprechen können.